Fortbildungsbausteine des M.E.G.- Curriculums Klinische Hypnose/ Hypnotherapie (KliHyp)

Basis- Seminare (B- Seminare):

Die Grundausbildung umfasst 8 zweitägig stattfindende Seminare (16 UE), in denen aufeinander aufbauend konzeptionelle und praktische Strategien vermittelt werden. In den Seminaren bietet sich die Möglichkeit, die hypnotherapeutische Arbeit selbst zu erleben und unmittelbar anzuwenden. Die Seminare sind so konzipiert, dass die Arbeit kreativ in das eigene Behandlungsmodell integriert oder auch ausschließlich angewendet werden kann. 

Die Seminarthemen lauten: 

  • B1 Einführung in die Klinische Hypnose / Hypnotherapie: Grundanschauungen und anthropologische Prämissen Ericksons; verschiedene Formen der Utilisation (z. B. der Werte und des Weltbildes des Klienten); Veränderung durch Vorstellung und Suggestion; Einfache Tranceinduktionen; Trancephänomene; Indikationen und Kontraindikationen, Anwendungsbeispiele. 
  • B2 Rapport: Verbale und nonverbale Kommunikation: Kooperativer Ansatz und individualisiertes Vorgehen; Gestaltung der therapeutischen Beziehung durch Pacing und Leading; Nutzung verbaler und nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten; Repräsentationssysteme, VAKOG; Assoziation von Ressourcen; Ziel- und Zukunftsorientierung; Techniken des Ankerns. 
  • B3 Indirekte Kommunikation und Induktion: Sprache und Wirklichkeit; Formen direkter und indirekter Suggestionen, Pragmatische Modelle der Untersuchung von Sprache (Meta-Modell) und der Verwendung hypnotherapeutischer Sprachmuster (Milton-Modell); Indirekte Tranceinduktionen, Zeitprogression. 
  • B4 Nutzung von Trancephänomenen I: Dissoziation und Assoziation: Methoden der Trancevertiefung; Teilearbeit; Kommunikation über ideomotorische Signale; Nutzung von Handlevitation und Fingersignalen; Utilisation und Transformation von Symptomen; Posthypnotische Suggestionen. 
  • B5 Nutzung von Trancephänomenen II: Regression: Altersregression; Affektbrücke; Ressourcenorientierte Veränderung schwieriger Lebenserfahrungen; Unterstützung belasteter und bedürftiger Selbstanteile; Hypnotherapeutische Trauma-Bewältigung; Amnesie und Hypermnesie. 
  • B6 Nutzung von Trancephänomenen III: Symbole und Rituale: Symbolisierungstechniken; Hypnotherapeutische Teilearbeit, Abgrenzung von anderen Teilekonzepten; Rituale und Klassische Induktionstechniken; Strategische Aspekte: Konfusion; minimale strategische Veränderung; Utilisation von Problemtrancen; paradoxe Verschreibungen, Umdeutungen. 
  • B7 Therapeutische Metaphern und Geschichten: Nutzung und Konstruktion von Anekdoten und Metaphern; Stellvertretertechnik; Klienten- und Therapeutenmetaphern; Metaphern für psychosomatische und andere Symptome; Gestufte Metaphern; Kettenmetaphern. 
  • B8 Integration und spezielle Anwendungen: Hypnotherapeutische Behandlungsplanung; Kombination von Hypnotherapie mit anderen Therapieformen; Klienten- und indikationsspezifische Anwendungen; Abschluss- und Transferinterventionen. 

Anwendungs- Seminare (C-Seminare):

Es werden C-Seminare angeboten, die nach eigener Wahl belegt werden können. Ziel ist, dass Teilnehmer*innen zum einen eigene Schwerpunkte wählen können, zum anderen dass Praxiskenntnisse in unterschiedlichen Anwendungsbereichen erworben werden. 

Für das Zertifikat müssen 4  C-Seminare absolviert werden. Dabei werden pro Themenschwerpunkt und/oder pro Seminarleiter*in maximal zwei C-Seminare akzeptiert, z.B. auch zwei hypnotherapeutische Tagungen. 

Auch zwei Seminare aus dem Ego-State-Curriculum werden als C-Seminar anerkannt.

Supervision:

Für die Erlangung des Zertifikats sind mindestens 50 Stunden Supervision à 45 Minuten notwendig, inklusive der mündlichen Darstellung von zwei eigenen Fallberichten, in denen mit hypnotherapeutischen Methoden gearbeitet wurde. Über die Qualität der Falldarstellungen entscheidet die Supervisor*in. 

Supervision kann in Gruppen oder als Einzelsitzung bei einer Ausbilder*in der M.E.G. stattfinden.

Von den 50 Stunden werden mindestens die Hälfte bei einer KliHyp-Ausbilder*in der M.E.G. absolviert; andere Supervisor*innen sind nur dann zulässig, wenn sie vom Vorstand der M.E.G. anerkannt sind. 

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